Praxis

Die Praxis ist in der Regel Montags bis Freitags von 8.30 bis 19.00 Uhr geöffnet. Therapiesitzungen werden individuell mit Ihnen vereinbart.

Die Praxis wird als Privatpraxis geführt. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist leider nicht  mehr möglich.
Es müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, damit Ihre private Krankenkasse die Kosten Ihrer Behandlung übernimmt:

1. Sie müssen eine behandlungswürdige Störung gemäß den Psychotherapierichtlinien haben, d.h. eine Störung mit Krankheitswert (z.B. Ängste, Depressionen, Essstörung).

2. Der psychologische oder ärztliche Psychotherapeut muss approbiert sein. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.

Die privaten Krankenkassen und andere Kostenträger übernehmen nicht immer das volle Honorar für eine Psychotherapie.

Bei den Privatversicherungen hängt die Leistung von der Gesellschaft und der Art des Tarifes ab. Am besten erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung. Natürlich können Sie das Honorar auch privat tragen.